DICHT­HEITS­PRÜFUNG

§61a des Landeswassergesetzes NRW schreibt vor, dass "alle im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten, ausgenommen Regenwasserleitungen und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird, nach Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen zu lassen sind."


 


Die Dichtheitsprüfung ist somit für alle neuen Grundleitungen und Anschlusskanäle, die Schmutz- oder Mischwasser ableiten erforderlich!


Bei Altbestand genügt eine Kanalkamerabefahrung. Sind keine Schäden sichtbar, gilt der Kanal als geprüft. Zum Nachweis erhalten Sie eine Aufzeichnung Ihrer Abwasserrohrleitung auf CD zur Vorlage bei der zuständigen Kommune. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen. Die Bescheinigung ist in der Regel je nach Entwässerungssatzung bei der Kommune vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist spätestens nach 20 Jahren zu wiederholen.


BEI BESTEHENDEN HAUSANSCHLÜSSEN

§61a des Landeswassergesetzes NRW schreibt außerdem vor, dass bei bestehenden Hausanschlüssen eine Dichtheitsprüfung bei einer Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage, sofort vorzunehmen ist.


Als eingetragener Fachbetrieb bei der Handwerkskammer Köln und in der Landesliste nach §61a dürfen wir somit Dichtheitsprüfungen durchführen. Nach bestandener Prüfung wird ein Prüfprotokoll zur Vorlage bei der Kommune ausgestellt. Darüber hinaus haben wir einen zugelassenen Sachverständiger für Dichtheitsprüfungen.